Stellungnahme des BUND
Lesen Sie dazu die Stellungnahme zum Bebauungsplan Lichterfelde Süd der Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN).
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Ein Beitrag von Gerhard Niebergall bereits 2017 geschrieben.
Ohne besondere Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen wird die im Berliner Stadtgebiet m. E. einmalige Artenvielfalt in der Lichterfelder Weidelandschaft kaum bewahrt werden können. Details müssen m. E. noch vor Baubeginn geklärt werden.
⇒⇒ Gedanken zur Zukunft der Lichterfelder Weidelandschaft
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„Artensterben ist leider Realität“
Wir möchten auf einen im Tagesspiegel erschienenen Beitrag zum Artensterben hin weisen, auch wenn der Tierschützer Schmidt-Egger die Lichterfelder Weidelandschaft nach Marienfelde verlegt hat. Ein verzeihlicher Fehler, denn wir wissen was gemeint ist. Dr. Christian Schmidt-Egger ist ein international renommierter Wildbienenexperte. Unter anderem ist er in der Deutschen Wildtier Stiftung aktiv. Seinem Beitrag entnehmen wir, dass er offensichtlich kein Kooperationspartner der Groth-Gruppe ist. Hier der Link zum Artikel im Tagesspiegel ⇒⇒ https://leute.tagesspiegel.de/mitte/unter-nachbarn/2020/04/22/120620/ Und hier als PDF „Artensterben ist leider Realität“
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Planung Ausgleichsmaßnahmen Lichterfelder Weidelandschaft
Hier lesen ⇒⇒ praesentation_lichterfelde_sued_a_e-bauantrag_gemeinde_o_f__2_
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Stellungnahme des AkLiSüd anlässlich der Veranstaltung des BUND für Umwelt und Naturschutz hatte am Mittwoch, 24. Januar 2018, 18.30 Uhr, in das Evangelische Gemeindezentrum BUS-STOP, Celsiusstr. 71 – 73 eingeladen, um u. a. ein Pflegekonzept für die Lichterfelder Weidelandschaft vorzustellen.
Hier lesen: ZukunftWeidelandschaft
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In den Wahlprüfsteinen des Aktionsbündnis heißt es: Für die an das geplante Baugebiet anschließende Lichterfelder Weidelandschaft muss das Verfahren einer Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet bzw., soweit naturschutzfachlich geboten, als Naturschutzgebiet unverzüglich eingeleitet werden zusammen mit den notwendigen Biotopverbindungen. Naturrechtlich geschützte Gebiete dürfen nicht bebaut werden.
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Bereits im Juni 2011 hat das Aktionsbündnis, in den „Argumente für einen Landschaftspark“ auf Seite 25 nachstehende Position formuliert und sich zu eigen gemacht. Der gesamte Text steht auf dieser Website unter Dokumente.
„Ein Nutzungskonzept für diesen Landschaftspark müsste sowohl mit dem
Fortbestand des Beweidungsprojektes als auch der Bewahrung gesetzlich geschützter wertvoller Biotope und ihrer Verbundfunktionen vereinbar sein. Deshalb sollte der noch bestehende Zaun erhalten bleiben, aber mit Türen versehen werden, die z. B. nachts geschlossen werden können. Um die Öffentlichkeit für die Wertigkeit dieses Landschaftsparks aufzuschließen, sollte seine Öffnung zunächst mit geführten Spaziergängen beginnen. Zugleich böte es sich an, umwelt- und naturpädagogische Projekte mit Kindern der umliegenden Kindertagesstätten und Schulen anzubieten (vgl. Anlage 1). In dieser Startphase wäre es zudem nützlich, wenn Jugendliche aus dem umliegenden Wohngebieten von Naturrangern in Abstimmung mit dort bereits vorhandenen sozialen Projekten zum Schutz und zur Pflege des Landschaftsparks und des Beweidungsprojektes angeleitet werden.“
„Miteinander von Mensch und Natur“
Über eine Generation nach dem Fall der Mauer, der Artenschutzkonvention von Rio, und der Aufgabe als militärisches Übungsgelände, plant ein Investor die Bebauung von ca. 40 ha, eines an seinem Rand teilweise bisher auch gewerblich genutzten, ca. 96 ha großen Grundstückes in Lichterfelde-Süd. Durch die Bebauung wird es zur Vernichtung zahlreicher geschützter Arten kommen. Dieses geschieht im Jahrzehnt der Artenvielfalt, das ausgerufen wurde, um das Artensterben zu begrenzen, und möglichst zu stoppen. Um dies zu gewährleisten, muß bei der Bauplanung das Gutachten von Fugmann & Janotta berücksichtigt werden. Dieses Gutachten sieht vor, dass lediglich 26 Hektar bebaut werden sollten, um wertvolle Biotope zu schützen.
Das ehemalige militärische Übungsgelände der USA (Parks Range) entwickelte sich durch Sukzession und die naturschutzpflegerischen Aktivitäten der Reitgemeinschaft Holderhof. Es haben sich viele schützenswerte Biotope entwickelt, eine Landschaft mit vielen unterschiedlichen Lebensräumen. Der Wechsel kleiner Wäldchen und offener Weidelandschaft ist dominierend, und zugleich Grundlage der dort anzutreffenden Artenvielfalt. Eine Artenvielfalt die zum Teil einmalig (Wildbienen) in Berlin ist.
Dies zu erhalten, den Bürgern unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen als Erholungs-, Erfahrungs- und Lernort zugänglich zu machen, ist die Intention zweier Bürgerinitiativen: dem Aktionsbündnis Lichterfelde –Süd und den Freunden der Lichterfelder Weidelandschaft. Diese vielfältige, artenreiche Landschaft an der Thermometersiedlung soll nach dem Willen der beiden Bürgerinitiativen bei gleichzeitigem Schutz der Natur als Naherholungsraum erschlossen und erhalten werden.
Um dieses Miteinander von Mensch und Natur zu erreichen bedarf es jedoch besonderer festzusetzender Regeln und Maßnahmen:
Unter Schutzstellung zur Bewahrung und weiteren Entwicklung der Natur, auch durch einen Außenzaun.
Die Lichterfelder Weidelandschaft wird unter Berücksichtigung und Respektierung der natürlichen Grenzbereiche als Landschaftsschutzgebiet festgelegt. Besonders hochwertige Bereiche, z.B. die Trockenrasen, als Naturschutzgebiete geschützt. Das Landschafts-/Naturschutzgebiet wird durch einen Zaun umschlossen. Ein Zutritt erfolgt über Drehtore die bei einbrechender Dunkelheit verschlossen werden können.
Durch den Zaun um die Weidelandschaft wird nicht nur eine in Berlin einmalige Landschaft mit einer besonderen Artenvielfalt geschützt. Zugleich dient der Zaum den folgenden Zwecken:
- Vandalismus und Vermüllung der Weidelandschaft vermeiden,
- das unkontrollierte Eindringen von Haustieren wie Hunden und Katzen in die Weidelandschaft bzw. von Wildschweinen, Rehen und Pferden in das Wohngebiet und angrenzende Straßen verhindern,
- Weidelandschaft und ihr Inventar vor Diebstahl schützen.
Erschließung des Gebietes als Erholungsraum, Erfahrungs-, und Lernort
Das gegenwärtige Wegesystem soll weitestgehend erhalten bleiben, da es teilweise auch Biotop seltener Pflanzen ist. Wo erforderlich, werden für Rollstühle und Rollatoren geeignete Verbindungswege für Rund- und zusätzliche Zugangswege zur Weidelandschaft eingerichtet. Hunde sollen nicht mitgeführt werden. Blindenführhunde und sonstige Assistenzhunde dürfen im Bedarfsfalle an der kurzen Leine mitgeführt werden.
„Promenade“ zwischen Baugebiet und Weidelandschaft
Im Baugebiet ist entlang des Außenzauns der Weidelandschaft eine ausreichend breite Zone einzurichten, von der aus die Weidelandschaft eingesehen werden kann, und die neben erholsamem Spazierengehen (promenieren) dort das Ausführen von Hunden ermöglicht und Radfahrern ein schnelles Vorankommen gestattet.
Hans Porep