Gerhard Niebergall schreibt:
„Mit seinem einstimmigen Beschluss vom 20. 2. 2014 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus den Weg geöffnet, über eine vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans, Wohnungsbau in Lichterfelde Süd zu ermöglichen. Zugleich sollte hierbei insbesondere „die Chance zur Verbesserung der Gesamtstruktur unter Einbeziehung des nördlichen Wohnbauareals (Thermometersiedlung) genutzt werden.“ Bei der Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen sollte auch dem Bedarf der sozialräumlichen Umgebung Rechnung getragen werden. Der bisher vorliegende Entwurf des Bebauungsplans 6 – 30 Lichterfelde Süd entspricht in keiner Weise diesen ursprünglichen Zielsetzungen des Berliner Abgeordnetenhauses.“
Hier der Beschluss: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1744.pdf
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Argumente für eine verträgliche Stadtentwicklung in Lichterfelde Süd
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 6 – 30 Lichterfelde Süd und damit zur Herstellung von Baurecht wird bisher maßgeblich von der Groth-Gruppe gesteuert und berücksichtigt vor allem deren wirtschaftliche Interessen. Mit seiner Stellungnahme „Ein stadtplanerisches Trauerspiel in 7 Akten“ hatte das Aktionsbündnis Lichterfelde Süd zuletzt seine Kritik an einer von einem privaten Grundstücksentwickler bestimmten Planung zusammengefasst. Eine an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern orientierte Stadtentwicklungsplanung für Lichterfelde Süd könnte z. B. zu folgenden Ergebnissen führen: Hier lesen ⇒ Argumente für eine verträgliche Stadtentwicklung in Lichterfelde Süd Von Gerhard Niebergall
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CDU-Abgeordnete Cornelia Seibeld ruft zu Protest auf !

Frau Seibeld versteht die Welt nicht mehr. Sie versteht nicht, dass die linke Senatorin gegen den Bau von Einfamilienhäusern Einwände hat. Senatorin Lompscher will „Geschosswohnungen“ in Lichterfelde Süd, weil dann mehr Wohnungen auf die gleiche Fläche gebaut werden könnten und dass viele neue Wohnungen gebraucht werden, vor allem bezahlbare, bestreitet auch die CDU nicht. Oder möchte Frau Seibeld noch mehr Natur zerstören als selbst der Baulöwe Groth vorhat? Frau Seibelds Parteifreund Herr Hippe hatte ursprünglich das gesamte 96 ha große Grundstück der Groth-Gruppe mit 1.600 Einfamienhäusern vollstellen wollen. Mit „letter of intent“ verständigte sich das schwarz-grün geführte Bezirksamt dann mit der Groth-Gruppe, auf 39 ha 2.200 – 2.700 Wohnungen zu errichten. Zur Erinnerung; das Aktionsbündnis war stets der Ansicht, dass nicht 39 ha bebaut werden sollten, sondern 16 ha wie es im Gutachten von Fugmann & Janotta vorgeschlagen wurde.
Der „letter of intent“, dessen Entwurf von der Groth-Gruppe stammte, war für das Bezirksamt ohne jede inhaltliche Prüfung vom damaligen Bezirksstadtrat Norbert Schmidt unterzeichnet worden. Die Begrenzung des Baugebiets auf 39 ha hatten wohl die Grünen, in dieser Frage angeführt von der seinerzeitigen Bezirksstadträtin Frau Markl-Vieto, durchgesetzt. Die derzeit vorliegende Planung ist technisch im Auftrag der Groth-Gruppe von der „Gruppe freier Planer Berlin“ erstellt und mit dem Bezirksamt abgestimmt worden. Von der Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski als der für die Stadtplanung zuständigen Dezernentin wurde diese Planung im Mai 2018 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Die sehr späte aktuelle Kritik von Frau Seibeld an einer sehr weit fortgeschrittenen Planung könnte man nun auch als Ausdruck eines innerparteilichen Machtkampfes in der traditionell zerstrittenen Bezirks-CDU verstehen.
Das Problem, dass in Berlin, auch in Steglitz-Zehlendorf, vorwiegend bezahlbare Wohnungen fehlen, tangiert die CDU und Frau Seibeld scheinbar überhaupt nicht. Sie vertreten eben ein anderes Klientel, wie Herrn Groth der auch mal 100 000 € spendet.
E. Sp.
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Aufruhr im Rathaus
In der CDU und in der Zählgemeinschaft herrscht helle Aufregung, die Senatorin Katrin Lompscher hat in einer Rede das Bezirksamt, insbesondere die CDU aufgefordert dafür zu sorgen den Beschluss, statt 250 Reihenhäuser 650 Reihenhäuser zu bauen, rückgängig zu machen. Falls das nicht geschähe gäbe es auch die Möglichkeit das B-Planverfahren an sich zu ziehen. Hier der Link der Rede. Auch die 250 vorgesehenen Reihenhäuser sind entbehrlich, dieses Gelände könnte den Genossenschaften zum Bau von Geschosswohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
Falls es überhaupt dazu kommen würde, dass der Senat das B-Planverfahren an sich zöge, wäre das Gutachten von Fugmann & Janotta eine gute Grundlage für eine grundlegend neue Planung.
Die bisherigen Planungen von Groth und Bezirksamt müssten zum Teil völlig neu gemacht werden. Zum Beispiel; auch stadtplanerische Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der benachbarten Großsiedlung sollten eine Rolle spielen. Die Absicht der Grothschen „Planer“, die Schule an einen völlig ungeeigneten Standort zu bauen, nach dem dem Motto „Lärm zu Lärm“, ist ein Skandal. Klima- und Umweltschutz sind bei der bisherigen Planung ungenügend berücksichtigt. Naturschutz wird dem Profitinteresse des Investors untergeordnet. Um es noch einmal und immer wieder zu sagen – ja, die Stadt braucht dringend neue bezahlbare Wohnungen. In Lichterfelde ist überwiegend hochpreisiger Wohnraum geplant und den benötigen wir nicht. „Was wäre wenn …?“
Eberhard Speckmann
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Groth zeigt sich spendabel – 100 000 für die CDU !
Ob Groth`s 100.000 € Spende für die CDU wohl den städtebaulichen Vertrag für Lichterfelde Süd beflügelt hat? Wir wissen es nicht, das macht aber nichts. Wir wissen jedoch, dass der Herr Groth sich mit der „Pflege“ von Politikern gut auskennt. Deshalb könnte man vermuten, Groth habe die Bezirkspolitiker über den Tisch gezogen, so wie er es schon mit dem „Letter of Intent“ gemacht hat. Zur Erinnerung: Das Bezirksamt hatte Dezember 2012 bei Fugmann & Janotta ein Gutachten bestellt, in diesem Gutachten wurde ermittelt, dass aus Gründen des Natur-und Umweltschutzes 16 ha bebaut und 11 ha bedingt bebaut werden können. In diesem „Letter of Intent“ wurde Groth erlaubt 39 ha zu bebauen.
Was drin steht im Städtebaulichen Vertrag zwischen Groth und dem Bezirk wurde uns verheimlicht. Wir können davon ausgehen, dass es hier, neben anderem Wichtigen, um Geld geht. Wir wissen das Groth das Grundstück für ca. 7 € 50 Cent m² gekauft hat, das ist aus Kreisen des Herrn Groth durchgesickert. Aus gleichen Kreisen ist erzählt worden, Groth wolle die Verhandlungen, die Bodenwertsteigerung betreffend, einen Spielraum zwischen 200 bis 250 € m² vorschlagen. Etwas ähnliches wird sicher dabei rauskommen.
Die Entwicklung der Bodenpreise in Berlin ist in der BRD inzwischen Spitze. Die Preise für den Quadratmeter bewegen sich in der Stadt zwischen 2000 bis 10 000 €, ein Ende der Preisentwicklung ist nicht abzusehen. Gewinnen werden die Spekulanten, der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten. Es geht um „Betongold“, es geht nicht um bezahlbaren Wohnraum. Siehe auch den Bericht der RBB Abendschau vom 30.07.18. Hier der Link.
E.Sp.
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Neues Stadtquartier in Lichterfelde Süd ?
Die Berliner Morgenpost berichtete am 6.6.18 in Ihrer Online-Ausgabe über „Neues Stadtquartier in Lichterfelde Süd nimmt Gestalt an“. Im wesentlichen geht es dabei um den im bezirklichen Stadtplanungsausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit beratenen „städtebaulichen Vertrag“ zwischen Groth-Gruppe und Bezirksamt. Hier ein Kommentar von Gerhard Niebergall Weiter lesen
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BUND verhandelt mit den Groths über eine vorvertragliche Vereinbarung
Die Einordnung der Lichterfelder Weidelandschaft in eine Reihe von Orten, an denen Bürgerengagement bewirkte, dass Berliner Stadtflächen sowohl für menschliche Bedürfnisse nach Erholung in der Natur als auch zum Schutz von Artenvielfalt erhalten wurden, erfreut und wirft zugleich Fragen auf.
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Was wird aus der „Lichterfelder Weidelandschaft“
Die Fraktion der Linken im Abgeordnetenhaus hat in der Aktuellen Viertelstunde in der
9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 09.07.2017 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgende Frage gestellt: „Wann ist beabsichtigt, mit der Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens der Lichterfelder Weidelandschaft zu beginnen und ist es angesichts der eventuell schon 2018 beginnenden Bauarbeiten für den Wohnungsbau geplant, dieses Gebiet dauerhaft unter Schutz zu stellen?“
Die Frage ist schon seit langem überfällig, sie hätte bereits den Vorgänger Senat beschäftigen müssen. Der Fragestellerin ist daraus kein Vorwurf zu machen, sie (DIE LINKE) hat als einzige Oppositionspartei in der vergangenen Wahlperiode sich im Abgeordnetenhaus für Natur und Umweltschutz in Lichterfelde Süd eingesetzt.
In der Antwort der Frage wird ausdrücklich festgestellt wie wichtig eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet, in Teilen vielleicht sogar als Naturschutzgebiet wäre. Und es wird bekräftigt, dass die Lichterfelder Weidelandschaft einen außergewöhnlichen naturschutzfachlichen Wert hat. Es wird auf die Empfehlungen des Sachverständigenbeirates für Naturschutz und Landschaftspflege von 2012 und 2014 verwiesen. Bereits 2010 hatte der Beirat empfohlen „..diese wertvolle Weidelandschaft und die Waldflächen als Landschaftsschutzgebiet zu sichern,…“ In einem vom Bezirk selbst bestellten Gutachten von 2012 (Fugmann und Janotta) wurde klar und deutlich darauf hingewiesen; dass im Sinne von Natur und Artenschutz nur 16 ha bebaut werden dürfen und weitere 11 ha bedingt.
Wir stellen fest: alle Beteiligten sind sich einig, dass die ehemalige „Parksrange“ vor der Baumafia geschützt werden muss. Allerdings helfen keine Absichtserklärungen ohne dass konkrete Maßnahmen folgen. Auf die eingangs zitierte Frage, wann mit der Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens….begonnen werde, liegt bisher keine konkrete Antwort vor, doch die Zeit drängt. .Laut „Masterplan“ des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf soll an der Bahntrasse ein Quartier I gebaut werden und eventuell sogar die Baumaßnahmen damit begonnen werden. Dieses Quartier darf unter Naturschutzaspekten gar nicht gebaut werden. Der Senat könnte durch Unterschutzstellung des Gebiets die Planung von Groth und des Bezirksamtes verhindern. Die Frage ist – will der Senat das oder ist er überhaupt in der Lage sich gegen die sogenannten Investoren durchzusetzen? Unbeantwortet bleibt auch, welchen Umfang soll ein zukünftiges künftiges lebensfähiges LSG/NSG haben?
Die Senatsverwaltung sei darauf hingewiesen, dass Groth wußte als er das Gelände kaufte, dass er ein Grundstück erworben hatte, auf dem sich einmalige schützenswerte Biotope entwickelt hatten. Er hat schützenswerte Natur gekauft, das konnte er wissen. Und wenn Eigentum verpflichtet, wie es das Grundgesetz fordert, verpflichtet es auch Groth für die Einhaltung der Naturschutzgesetze. Das Bezirksamt, unter Federführung der Zählgemeinschaft von CDU und GRÜNE, hat Groth dennoch ermächtigt – durch einen „Letter of intent“ – sich über alle Gutachten hinwegzusetzen und so dazu beizutragen in Berlin einen bisher nicht dagewesenen riesigen Umweltfrevel zu begehen.
Eberhard Speckmann