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Pressemitteilung Grothgruppe
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Hier lesen: Pressemitteilung Groth, Berlin, 19. November 2019
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Die Groth-Gruppe ist Eigentümerin der ehemaligen Parksrange. Groth hat das Gelände im Juli 2012 von der CA Immo Group, ein österreichischer Investor, gekauft. Die CA Immo hatte die Fläche von ca. 110 ha von der Eigentumsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gekauft. Das Gelände war Eigentum der Bahn, also öffentliches Eigentum und wurde an einen sogenannten Investor verscherbelt.
Als Groth das Gelände kaufte wußte er, dass er ein Grundstück erworben hatte das er nur bedingt bebauen konnte. Der Landesbeauftragte Prof. Dr. Ingo Kowarik hatte bereits am 23.09.2010 in einem Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege, darauf hingewiesen, dass es um ein schützenswertes Gebiet handelt. In dem Gutachten (Dez. 2012) von Fugmann-Janotta wurde klar und deutlich darauf hingewiesen; im Sinne von Natur und Artenschutz durften nur 16 ha bebaut werden und weitere 11 ha bedingt bebaut.
Dies war auch Baustadtrat Norbert Schmidt (CDU) bekannt, trotzdem unterschreibt er eine Absichtserklärung (Letter of Intent) mit der Groth-Gruppe, in der Eckpunkte der Planungen für Lichterfelde-Süd vereinbart werden. Demnach sollen 39 Hektar des Areals bebaut werden, ohne Rücksicht auf Umwelt und Natur.
Die „Groth Gruppe“ hat den Berliner Parteien CDU, SPD und auch den GRÜNEN großzügige Spenden zukommen lassen. Die Spendenpraxis von Groth ist nicht neu, er hat schon immer gewußt wie man Politiker für sich gewogen stimmt. Ob ein Zusammenhang der Spendenfreudigkeit von Groth mit der geplanten Bebauung der „Parkrange“ besteht, oder aus reiner Freude am Schenken, kann nicht bewiesen werden, dazu sollte sich Jeder selbst ein Bild machen. Die Praxis der Beeinflussung der „Politik“ durch Groth wird in dem Film „Der Baulöwe, die Stadt und der Filz“ des „Senders Freies Berlin“ von 2001 dargestellt. In den Dokumentarfilm wird gezeigt, wie Immobiliengeschäfte und Politik „wie geschmiert“ funktionieren.
Die Steglitz-Zehlendorfer Zählgemeinschaft, von CDU und GRÜNEN nimmt in Kauf, indem sie sich für den den „letter of intent“ (sprich Investorenschutz) weiter einsetzt, dass Natur und Umwelt zerstört werden. Und immer wieder stellt sich die Frage: ist das Recht auf privates Eigentum wichtiger als öffentliche Interesse. Im Grundgesetz Artikel 14 (2) heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Zum Schluß: Das Argument Groth baut Wohnungen und Wohnungen werden gebraucht – ja Wohnungen werden gebraucht, aber nicht Wohnungen im Hochpreissegment, was wir benötigen sind bezahlbare Wohnungen. Die spielen bei den Planungen nur peripher eine Rolle. Es geht um Betongold.
(Siehe auch diesen Link)
E.Sp.